Am 2. Mai 2011 gaben die USA die Tötung des Al-Kaida Anführers Osama bin Laden durch US-Spezialkräfte in Pakistan bekannt. Die USA haben aus Sorge vor Racheakten die Sicherheitsvorkehrungen an allen Auslandsvertretungen erhöht und ihre Staatsbürger zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Da nicht auszuschließen ist, dass auch andere westliche Einrichtungen und Staatsangehörige von gewaltsamen Reaktionen betroffen sein könnten, ruft das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht auf.
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.
Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering.
Das Auswärtige Amt und Marion Baum best Relocation Hamburg empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Auswärtiges Amt, Aktuelle Reisewarnungen vom 2. Mai 2011
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