Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Marion Baum best Relocation mit seinem Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber genannt.
Die AGB gelten für alle Geschäftsverhältnisse von Marion Baum best Relocation vom 01. Oktober 2010 an. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der Kunde diese an. Erfüllungsgehilfen von Marion Baum best Relocation sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von den aktuellen Konditionen abweichen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
2.1. Gegenstand des Vertrages zwischen Marion Baum best Relocation und dem Auftraggeber sind die jeweils individuell erstellten Verträge oder Auftragsbestätigungen. Diese beinhalten die detailliert aufgelisteten Dienstleistungen mit den dafür vereinbarten Preisen und ggf. dem zeitlichen Rahmen des Auftrags.
2.2 Marion Baum best Relocation darf zu gleichen Zeit für mehrere Auftraggeber tätig werden.
2.3 Ein Werkvertrag besteht zu keiner Zeit.
3.1. Der Vertrag zwischen Marion Baum best Relocation und dem Kunden kommt zustande, wenn Marion Baum best Relocation den Vertrag oder das Angebot ausdrücklich schriftlich bestätigt. Vorher sind sämtliche Angebote von Marion Baum best Relocation freibleibend. Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn Marion Baum best Relocation binnen einer Woche nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber widerspricht.
3.1 Ein Vertrag mit dem Marion Baum best Relocation kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande.
3.3 Marion Baum best Relocation wird den Auftraggeber auf dessen Wunsch hin in regelmäßigen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich die ihm von Marion Baum best Relocation zur Verfügung gestellten Dokumente nur zur eigenen auftragsbezogenen Verwendung zu nutzen und diese insbesondere keinem Mitbewerber von Marion Baum best Relocation zur Verfügung zu stellen.
Der Autraggeber ist bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen Marion Baum best Relocation bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassung von Informationen und Auskünften zu unterstützen, um einen effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
4.2 Von der Auftragserteilung an Marion Baum best Relocation an gibt der Auftraggeber all sonstigen Bestrebungen zur Wohnungssuche an Marion Baum best Relocation bekannt.
5.1 Der Vertrag beginnt und endet am persönlich und vertraglich vereinbarten Termin.
Marion Baum best Relocation kann den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten zur Informationsübermittlung nicht nachkommt und dadurch die Durchführung des Auftrages unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Ist Marion Baum best Relocation die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Dienstverhältnis wird dann beendet.
5.2 Bei jeder vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber kann Marion Baum best Relocation eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt in folgender Höhe verlangen:
200,-- Euro nach Aufnahme der Tätigkeit für den Auftraggeber, jedoch vor Beginn der Objektsuche.
50% der vereinbarten Vergütung nach Beginn der Wohnungssuche, jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages.
80% der vereinbarten Vergütung nach Unterzeichnung des Mietvertrages.
6.1 Eine Haftung für Leistungen Dritter besteht nicht.
6.2.Eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher Informationen durch Marion Baum best Relocation ist ausgeschlossen. Die Informationen durch Marion Baum best Relocation sind keine Rechtsauskünfte.
6.3 Marion Baum best Relocation haftet nicht für die Richtigkeit von Übersetzungen und mündlichen Übertragungen.
6.4 Marion Baum best Relocation haftet nicht für Zeitverzögerungen bei der Auftragsdurchführung.
6.5 Schadensersatzansprüche gegen Marion Baum best Relocation sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die schadensersatzauslösende Handlung begangen wurde.
6.6 Haftungsausschluss ("legal disclaimer"):
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind sorgfältig geprüft. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte und Informationen wird keine Haftung übernommen - weder vom Autor dieser Seiten (siehe "Impressum") noch von Dritten. Für Internetseiten Dritter, auf die auf diesen Seiten durch einen Hyperlink verwiesen wird, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Marion Baum oder ihre Mitarbeiter sind für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich.
6.6 Kommunikation über E-Mail:
Eine Kommunikation via eMail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können eMails auf ihrem Weg an uns von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine eMail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per eMail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.
7.1 Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitungen der Zahlungstermine steht Marion Baum best Relocation ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.2 Barauslagen und besondere Kosten, die Marion Baum best Relocation auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Marion Baum best Relocation verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht ohne schriftliches Einverständnis des Betroffenen an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise für eigene Zwecke zu verwenden.
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen Marion Baum best Relocation und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Für sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Hamburg
9.3 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden.
9.4 Erfüllungsport und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich des Sitz des Dienstleisters Marion Baum best Relocation.
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formerfordernisses.
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10.2 Der gesamte Inhalt der Web-Site, also Text, Logos, Photos, Grafik und Design ist Eigentum der Firma Marion Baum best Relocation.
Es ist untersagt, diese in jeglicher Weise zu verwenden, dauerhaft herunterzuladen, zu kopieren oder zu vertreiben. Es ist lediglich gestattet, die auf der Web-Site dargestellten Informationen für persönliche Zwecke zu nutzen.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
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